einzA Zinkstaubfarbe
Art des Werkstoffes hoch pigmentierte Zinkstaubfarbe (92 – 94 % Zinkstaub)
Verwendungszweck elektrochemisch wirkender Korrosionsschutzanstrich
Farbton zinkgrau
Glanzgrad matt
Spezifisches Gewicht ca. 2,750 – 2,850 = 2.750 – 2.850 g/l
Bindemittelbasis Epoxidharzester, Pigmentbasis reiner Zinkstaub, superfein
Temperaturbeständig bis 130°C (kurzfristig bis 180°C)
Verpackungsgrößen 2,5 l – 750 ml
Schweißfähigkeit
eine einmalige Beschichtung mit einem bis 30 µ starken Trockenfilm ergibt bei Lichtbogen- und Schutzgasschweißen einwandfreie Schweißnähte.
Beständigkeit
besonders beständig gegen Wasser- und Witterungseinflüsse sowie gute Beständigkeit gegen Hydraulikflüssigkeiten und Mineralöle Verdünnungsmittel einzA Universal-Nitroverdünnung
Verdünnung
zum Streichen und Rollen unverdünnt
zum Spritzen Spritzdruck 3 – 4 bar Düsengröße 2 – 2,5 mm
Verdünnung
ca. 12 % Viskosität 25 – 30 Sek. DIN 4 Becher (20°C)
Luftloses (airless) Spritzen geeignet für Kolben- und Membrangeräte
Ergiebigkeit
ca. 10 – 12 m2/l
Trockenzeiten
(20 °C, 65 – 75 % rel. Luftf. 90 µ Nassfilm) staubtrocken nach ca. 20 Min. – griffest nach ca. 1 Std. Ofentrocknung 20 Min. bei 120 °C
Überarbeitunghinweis vor der Überarbeitung muss ein Zwischenschliff erfolgen, bitte beachten.
Überarbeitbar
nach ca. 3 Std. mit einzA Kunstharzlacken und nach ca. 24 Std. mit z. B. einzA Flüssig-Kunststoff oder einzA Zinkofan. Durch Polieren mit einer weichen Messingbürste erhält die Oberfläche einen metallischen Glanz.
Lagerfähigkeit praktisch unbegrenzt bei verschlossenem Gebinde
Reinigung der Werkzeuge einzA Universal-Nitroverdünnung
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Sicherheitsdatenblatt
Technische Informationen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Aquatic Acute 1; H40O
Aquatic Chronic 1; H41O
Flam. Liq. 3; H226
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHSO2 GHSO9
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Bei Brand: Wassersprühstrahl, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder
Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.
Stoffe
Nicht zutreffend. Das Produkt ist kein Stoff.