einzA Rapid-Primer
Art des Werkstoffes schnelltrocknende Rostschutzfarbe
Verwendungszweck rostschützende Grundierung für Eisen und Stahl
Farbtöne rotbraun, graugrün, weiß, schwarz
Glanzgrad matt
Spezifisches Gewicht ca. 1,300 – 1,440 = 1.300 – 1.440 g/l (je nach Farbton)
Bindemittelbasis schnelltrocknendes, kurzöliges Spezial-Alkydharz
Pigmentbasis Farbpigmente, bleifreie, schwermetallfreie Rostinhibitoren (Zinkphosphat)
Temperaturbeständig bis 180 °C
Verpackungsgrößen 14 kg netto – 2,5 l – 750 ml
Verarbeitungsvorschriften keine besonderen Vorschriften, da blei- und chromatfrei
Schweißfähigkeit gut bei 30 µ Trockenfilm
Nitrofestigkeit nitroüberspritzbar nach 30 Minuten
Haftung / Elastizität / Schlagfestigkeit erfüllt die Forderungen der DIN Normen und die VOB-Bedingungen
Verträglichkeit nicht mit anderen Produkten mischbar
Verdünnungsmittel einzA Universal-Nitroverdünnung
Verdünnung
zum Streichen und Rollen ca. 2 % verdünnt, wegen der schnellen Trockenzeit nur für kleine Flächen geeignet
zum Tauchen ca. 10 % verdünnt, 30 Sekunden DIN 4 Becher
Luftloses (airless) Spritzen geeignet für Kolben- und Membrangeräte
Ergiebigkeit ca. 10 – 12 m2 /l = 85 – 100 ml/m2 je nach Untergrund und Auftragsverfahren
Trockenzeiten
(20°C, 65 – 75% rel. Luftf., 90 µ Nassfilm) griffest (Daumendruck) nach ca. 15 Minuten, Ofentrocknung 10 Minuten 120 °C Überspritzbar nach ca. 30 Minuten
Überstreichbar
nach ca. 2 Stunden mit Kunstharzlacken (z. B. einzA mix Lawinol oder einzA (mix) Bunt Hochganzlack), nach frühestens 24 Stunden mit einzA Flüssig-Kunststoff, einzA Zinkofan oder anderen Werkstoffen mit nitroähnlichen Lösemitteln
Überarbeitung Hinweis vor der Überarbeitung muss ein Zwischenschliff erfolgen, bitte beachten.
Reinigung der Werkzeuge einzA Universal-Nitroverdünnung
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Sicherheitsdatenblatt
Technische Informationen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Aquatic Chronic 2; H411
Flam. Liq. 3; H226
STOT RE 2; H373
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHSO2 GHSO8 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n›Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen, aromatisch (2-25%)
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
PBT-Beurteilung
lst ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Bei Brand: Wassersprühstrahl, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder
Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.