einzA Korral-Primer
Art des Werkstoffes Rostschutzfarbe mit universeller Haftung
Verwendungszweck
rostschützende Grundierung von Eisen und Stahl. Auch für duroplastische Kunststoffe, GfK, Hart-PVC, Buntmetall und Holz geeignet.
Farbtöne weiß, grau, graugrün, grün, rotbraun, schwarz
Glanzgrad matt bis seidenmatt
Spezifisches Gewicht ca. 1,280 – 1,400 = 1.280 – 1.400 g/l (je nach Farbton)
Bindemittelbasis
Spezialkunstharz auf Basis mittelöliger Alkydharze Pigmentbasis blei- und chromatfreie Farbpigmente, Rostinhibitoren (Zinkphosphat), Füllstoffe
Temperaturbeständig bis 180° C
Verpackungsgrößen 14 kg netto – 2,5 l – 750 ml – 250 ml
Schweißfähigkeit gut, bei einmaligem Anstrich
Wasserfestigkeit sehr gut
Chemikalienbeständigkeit sehr gut gegen Rauchgase und Industriedämpfe
Wetterbeständigkeit mindestens 1 Jahr bei zweimaligem Anstrich auf Eisen und Stahl
Haftung / Elastizität / Schlagfestigkeit erfüllt die Forderungen der DIN Normen und die VOB-Bedingungen
Verträglichkeit nicht mit anderen Produkten mischen
Verdünnung
zum Streichen und Rollen einzA Lackverdünnung-Terpentinersatz
zum Spritzen einzA Lackverdünnung-Terpentinersatz (nur in geschlossenen Anlagen)
Luftloses (airless) Spritzen unverdünnt, geeignet für Kolben- und Membrangeräte
Ergiebigkeit 10 – 12 m2 /l = 85 – 100 ml/m2
Trocknung
(20°C, 65-75% rel. Luftf., 90 µm Nassfilm) staubtrocken nach ca. 2 Std. – griffest nach ca. 8 Std. Ofentrocknung 1 Std. bei 120 °C
Überarbeitbar nach ca. 16 – 24 Std. vor der Überarbeitung muss ein Zwischenschliff erfolgen, bitte beachten.
Reinigung der Werkzeuge einzA Lackverdünnung-Terpentinersatz
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Sicherheitsdatenblatt
Technische Informationen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Aquatic Chronic 2; H411
Flam. Liq. 3; H226
STOT SE 3; H336
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnunq_qemäß Verordnunq_(EG) Nr. 1272/2008 (CLP)_
Gefahrenpiktogramme
GHSO2 GHSO7 GHSO9
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenhinweise (EU)
Sicherheitshinweise
ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P37O+P378 Bei Brand: Wassersprühstrahl, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid zum Löschen venuenden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.