einzA Optima ultramatt
Werkstoffart Hochwertige Dispersionsfarbe, ultramatt, für innen, scheuerbeständig.
Verwendungszweck für hochwertige Anstriche auf Wand- und Deckenflächen aller Art im Innenbereich.
Farbton weiß
Dichte ca. 1,50 g/ml bzw. 1.500 g/l
Bindemittelbasis Vinylacetat-Copolymer
Eigenschaften
einzA OPTIMA ultramatt ist streichfertig; hochdeckend; entspricht dem Qualitätsniveau einer Einschichtfarbe. Ultramatte, gleichmäßige Oberfläche; haftfest; besonders elegante Verarbeitungseigenschaften, tropfgehemmt und nicht spritzend. Airless-spritzbar. Formaldehydfrei. einzA OPTIMA ultramatt enthält keine „fogging-aktiven Substanzen“ (zertifiziert als „Fogging-frei“ mit Prüfbericht LAB 1684/09)
Verbrauch 130 – 160 ml/m2 für einen Anstrich je nach Untergrund.
Untergründe Geeignet auf allen festen, sauberen und trockenen Innenputzen, Beton, Porenbeton, Mauerwerk, Wandbauplatten, Rauhfasertapeten.
Untergrundvorbereitung
Die Untergründe sind nach den für Anstriche mit Dispersionsfarben bekannten Regeln für den Anstrich vorzubereiten. Insbesondere sind stark saugfähige sowie oberflächig lose Untergründe durch Grundierung vorzubehandeln. Altanstriche müssen auf ihre Tragfähigkeit geprüft werden. Fest haftende, intakte Dispersionsfarbenanstriche können nach Reinigung überstrichen werden. Leimfarbenanstriche und mangelhaft gebundene sogenannte Mischbinderanstriche sind zu entfernen. Die Auswahl des jeweils geeignetsten Grundiermittels richtet sich nach den Erfordernissen des Untergrunds. Bitte beachten Sie die Technischen Merkblätter für einzA Grundierungen.
Anstrichaufbau
Auf neuen und alten Untergründen reicht im allgemeinen ein satter Anstrich, unverdünnt oder bis 5 % mit Wasser verdünnt. Auf rauhen, sehr ungleichmäßigen Flächen ein Zwischenanstrich bis 5 % mit Wasser verdünnt, ein Schlussanstrich unverdünnt.
Verarbeitungstechnik
Der Auftrag erfolgt durch Rollen, Streichen oder im Airless-Spritzenverfahren. Spritzverarbeitung mit Airless-Geräten:
Das Produkt lässt sich zügig verarbeiten und ergibt geschlossene, nicht zu stark schlämmende Filme, so dass z.B. das Rauhfaserkorn oder die Glasgewebestruktur
nicht unnötig zugedeckt wird.
Ökologische Hinweise einzA OPTIMA ultramatt ist lösemittelfrei und biologisch verträglich.
Verarbeitungstemperatur Luft- und Untergrundtemperatur nicht unter +5 °C.
Abtönen
Nur mit einzA Vollton- und Abtönfarben. Andere Universalabtönkonzentrate, Universal-Abtönfarben oder -pasten oder sonstige Pigmentpräparationen können Qualitätseinschränkungen verursachen und sollten daher nicht zum Einsatz kommen.
Reinigung der Werkzeuge Sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Lagerung Kühl aber frostgeschützt in geschlossenen Originalgebinden.
Entsorgung Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Packungsgröße 15 l
Hinweis Angebrochenes bzw. verdünntes Material kurzfristig verarbeiten! Umweltschonende Konservierungsmittel erlauben nach Anbruch nur eine kurze Lagerung.
Downloads
Sicherheitsdatenblatt
Technische Informationen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
Sicherheitshinweise
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als vPvB.